Mit ihrem Engagement in vielen Bereichen, ihren Ideen und ihrer Unterstützung sind die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Bestandteil der Schulgemeinschaft.
Auf dieser Seite stellt sich unser Elternbeirat vor:
Vorsitzende: Frau Marion Engler
Stellvertreterin: Frau Gudrun Winkler
Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule.
In Baden-Württemberg heißt der Elternsprecher Klassenelternvertreter, die Schulelternvertretung Elternbeirat - bestehend aus allen Klassenelternvertretern und Stellvertretern - und der Schulelternsprecher Elternbeiratsvorsitzender.
Nützliche Infos für Elternvertreter und Eltern:
Elternbrief vom KuMi (Kultusministerium)
Erfolgsgeheimnis der PISA-Siegerländer (Landeselternbeirat)
G8 und Berufliche Gymnasien (Südkurier)
Handouts von der Grundschulung für Elternvertreter
Geschäftsordnung des Elternbeirat
Die Elternvertretung wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und in der Schulkonferenz auch beschließend mit. Somit stellt sie ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:
- Die Interessen der Elternschaft zu wahren, Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
- An den Beratungen und Beschlüssen der Schulkonferenz teilnehmen.
- Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.
- Die Mitwirkung erstreckt sich auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung, z.B. die Bestimmungen der Hausordnung.
- Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit.
- Ebenso können auch Auswahl und Organisation zusätzlicher Bildungsangebote, etwa von Computerschreib- oder Sprachkursen, in der Verantwortung der Elternvertretung liegen.